Spendenbescheinigungen werden nicht automatisch ausgestellt, da beim Spendeneingang im Regelfall die Adresse nicht angegeben ist und aus Datenschutzgründen mittels der Bankverbindung keine Daten ohne Zustimmung des Spenders ausfindig gemacht werden dürfen.
Statt einer Zuwendungsbestätigung bzw. Spendenbescheinigung genügt dem Finanzamt als Nachweis der Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen gezahlt werden, die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking).
Unabhängig davon können Sie bei Spenden ab 300 Euro eine Spendenquittung erhalten, indem Sie HS – ein Kreis hilft e. V., vorzugsweise per E-Mail unter hs.einkreishilft@kreis-heinsberg.de, folgende Angaben zu Ihrer Spende mitteilen:
- Name, Vorname
- Anschrift
- Bankverbindung bzw. IBAN
- Datum der Spendenzahlung
- Höhe der Spende
Mittels dieser Angaben kann die jeweilige Spende zügig zugeordnet werden, sodass hierzu Spendenbescheinigungen ausgestellt werden können.